Amtliche und freiwillige Prüfungen (Nachkontrollen) von Personenwagen, Wohnmotorwagen, Lieferwagen, Kleinbussen, Motorrädern, Kleinmotorrädern und Anhängern bis 3.5 Tonnen Gesamtgewicht
Melde- und prüfpflichtige Änderungen an obigen Fahrzeugen (z.B. geändertes Fahrwerk, Zubehörfelgen, aerodynamische Anbauteile, Leistungssteigerung, etc.)
Ausgenommen: Prüfungen für die Kantone BE, LU, ZG
Veteranenprüfungen von Motorwagen und Motorrädern
Importprüfungen von leichten Personenwagen mit EG-Übereinstimmungsbe-scheinigung nach der Richtlinie 2007/46/EG (Euro 5 und höher), welche im Kanton Aargau immatrikuliert werden
Gilt für immatrikulierte und für ausser Verkehr gesetzte Fahrzeuge
Importfahrzeug
Melden Sie sich hier zur Prüfung eines importierten Personenwagens mit CoC gem. RL 2007/46/EG an. mehr